Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 15.3.2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Vorstand KV Mönchengladbach (dort beschlossen am: 20.02.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.02.2025, 11:03 |
A3: Änderung der Beitrags- und Kassenordnung
Antragstext
Die Mitgliederversammlung beschließt, die Beitrags- und KassenordnungI.
Beitragsordnung (BO)§ 2 Sonderbeiträge neu zu fassen
Beitrags- und Kassenordnung
I. Beitragsordnung (BO)
§ 2 Sonderbeiträge
(1) Abtretungsregelung
Mitglieder der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Mönchengladbach, deren Vertreter*innen in den Ratsausschüssen, Mitglieder in
Aufsichtsräten und Beiräten der verschiedenen Gesellschaften, als auch die für
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV MG gewählten Mitglieder in Bezirksvertretungen führen
mindestens 50% ihrer Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder an Bündnis 90/Die
Grünen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV MG ab und legen diese dem Kreisvorstand jährlich
offen.
+Zeilenumbruch
Empfohlen wird, diesen Betrag auf freiwilliger Basis und je nach finanziellen
Möglichkeiten auf Spendenbasis großzügig zu erhöhen.
(2) Ausnahmen
Funktionsträger*innen sollten eine Reduzierung der individuellen Mandatsabgaben
aus sozialen Gründen oder zur Vermeidung besonderer finanzieller Nachteile
schriftlich beantragen.
Über den Antrag entscheidet der Kreisvorstand auf Basis der anonymisierten
Vorlage durch den/die Kreiskassierer*in.
Sachkundige Bürger*innen und stellvertretende sachkundige Bürger*innen in den
Ausschüssen, die vom Rat der Stadt Mönchengladbach eingerichtet worden sind,
sind von den Abtretungsregelungen des Kreisverbandes Bündnis 90/Die Grünen
Mönchengladbach befreit.
(3) Zahlungsweise
Mitglieder der Ratsfraktion sowie der Bezirksvertretungen verpflichten sich
mittels Einverständniserklärung zum monatlichen Einzug durch die Stadt.
Weitere Abtretungen aus Aussichts- und Beiräten sind quartalsweise zu zahlen.
Begründung
Die AG Mandatsträgerbeiträge, die nach der letzten Mitgliederversammlung gegründet wurde, hat sich auf diese Änderungsvorschläge geeinigt. Der Vorstand hat auf seiner Sitzung am 20.2.2025 beschlossen, diesen Satzungsänderungsantrag der Mitgliederversammlung vorzulegen.
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