Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 15.3.2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 2.2. Antrag auf Satzungsänderung (Änderung Geschäftsordnung §5 Anträge) |
Antragsteller*in: | Uli Laubach |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.03.2025, 13:38 |
A5: Antrag auf Satzungsänderung (Änderung Geschäftsordnung §5 Anträge)
Antragstext
Beschlussentwurf:
Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung §5
Anträge Absatz 3:
(3) Jedes Mitglied kann Änderungsanträge zu Anträgen an die
Mitgliederversammlung stellen. Diese Änderungsanträge müssen mit einer Frist von
4 Kalendertagen vor Beginn der Mitgliederversammlung in Textform eingereicht
werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung können jederzeit gestellt werden.
Begründung
Beschlussentwurf:
Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung §5 Anträge Absatz 3:
(3) Jedes Mitglied kann Änderungsanträge zu Anträgen an die Mitgliederversammlung stellen. Diese Änderungsanträge müssen mit einer Frist von 4 Kalendertagen vor Beginn der Mitgliederversammlung in Textform eingereicht werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung können jederzeit gestellt werden.
Begründung:
Der 2. Satz in Absatz 3 der zur Zeit gültigen Geschäftsordnung Zitat“ Diese Änderungsanträge müssen mit einer Frist von 4 Kalendertagen vor Beginn der Mitgliederversammlung in Textform eingereicht werden.“ schränkt uns in der politischen Willensbildung enorm ein und entspricht auch nicht der politischen Praxis in Rat, Bezirksvertretungen und Ausschüssen der Stadt Mönchengladbach. Wir können auf der Mitgliederversammlung noch nicht einmal kleine redaktionelle Änderungen vornehmen oder sogar Tippfehler verbessern. Auch in den Satzungen umliegender Kreisverbände wie in Krefeld oder Düsseldorf existieren solche Einschränkungen nicht. Siehe nachfolgende Links zu den Satzungen!
Mit ökologischen Grüßen
Ulrich Laubach
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