Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 15.3.2025 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 3.6 Beschluss über das Wahlverfahren |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 2 |
A2: Beschluss über das Wahlverfahren
Antragstext
Wahlverfahren
Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag Deutscher im
Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, das sechzehnte Lebensjahr
vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet
seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst
gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.
§ 7 Wahlen Geschäftsordnung (GO) regelt: Ein/e Kandidat*in ist gewählt, wenn
sie/er über 50 % der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Ist dieses
Quorum bei Feststellung des Wahlergebnisses nicht erreicht, so wird ein zweiter
Wahlgang durchgeführt, in dem die/der Kandidat*in gewählt ist, die/der die
meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Nach dem Frauenstatut der Partei sind die ungeraden Plätze Frauenplätze, die
geraden sind offene Plätze. Listenplätze: Alle Plätze werden einzeln gewählt.
(Mehrere Plätze können auf einem Wahlzettel gewählt werden.)
Wir wählen für die Reserveliste und die Wahlkreise (Direktwahlbezirke)
Ersatzkandidat*innen.
Vorstellung und Befragung der Kandidat*innen
Die Kandidat*innen haben 3 Minuten Zeit sich vorzustellen. Nachfragen sind
zugelassen und sollen max. 2 Minuten dauern.
Kommentare