Änderungen von A2 zu A2
Ursprüngliche Version: | A2 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 19.02.2025, 12:52 |
Neue Version: | A2 (Version 2) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.03.2025, 12:39 |
Titel
Antragstext
Vor Zeile 1 einfügen:
Wahlverfahren
Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
Von Zeile 2 bis 6:
§ 7 Wahlen Geschäftsordnung (GO) regelt: Ein/e Kandidat*in ist gewählt, wenn sie/er über 50 % der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Ist dieses Quorum bei Feststellung des Wahlergebnisses nicht erreicht, so wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, in dem die/der Kandidat*in gewählt ist, die/der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Nach dem Frauenstatut der Partei sind die ungeraden Plätze Frauenplätze, die geraden sind offene Plätze. Listenplätze: Alle Plätze werden einzeln gewählt. (Mehrere Plätze können auf einem Wahlzettel gewählt werden.)
Wir wählen für die Reserveliste und die Wahlkreise (Direktwahlbezirke) Ersatzkandidat*innen.
Vorstellung und Befragung der Kandidat*innen
Ein/e Kandidat*in ist gewählt, wenn sie/er über 50 % der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Ist dieses Quorum bei Feststellung des Wahlergebnisses nicht erreicht, so wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, in dem die/der Kandidat*in gewählt ist, die/der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Die Kandidat*innen haben 3 Minuten Zeit sich vorzustellen. Nachfragen sind zugelassen und sollen max. 2 Minuten dauern.